Der Mensch ist keine Person. Der Mensch ist alleiniger Rechtsträger.
Der
Gedanke des Naturrechts ist eine überpositive Sonderlehre, über die
außerhalb des geistig-lebendigen Raums der Menschen ausgeschlossen ist.
Im öffentlichen Bewußtsein des Positivismus sind die klassischen
Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Recht eine
geistig-lebendige Wissenschaft und keine Kunst der Ordnung nach
Billigkeit ist.
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